Des Kaisers neue Senatoren
von Christian Schaller
Eine Betrachtung der „anderen Mächtigen“ im frühen römischen Kaiserreich
Die Regierungszeit des Augustus, das von antiken wie späteren Historikern verklärte Saeculum Augustum, gilt oft als Inbegriff einer Zeit des Friedens und Wohlstands für das Römische Reich. Die Etablierung des Prinzipats unter dem erstem Kaiser ließ Handel, Bautätigkeit und Kultur florieren und brachte die langwierigen Römischen Bürgerkriege und inneren Unruhen zu einem Abschluss. Doch während die offensichtlichen, innermilitärischen Auseinandersetzungen endeten, so taten es die sozialen und gesellschaftlichen Probleme bei weitem nicht.
Nicht zuletzt geschah die vom ersten princeps inter pares, dem „Ersten unter Gleichen“, initiierte Umwälzung nämlich auf Kosten der aristokratischen Eliten Roms, die über lange Zeit die Geschicke der Römischen Republik bestimmt hatten. Das von Augustus etablierte und von seinem Nachfolger Tiberius und den anderen Mitgliedern der julisch-claudischen Dynastie gefestigte Prinzipat beschnitt ohne Zweifel die politischen Handlungsmöglichkeiten der alten Oberschicht grundlegend. Umso interessanter ist es daher, dass die gesellschaftlichen und sozialen Funktionen der Aristokraten sowie deren öffentliche Inszenierung geradezu kontrastierend dazu zunahmen – erfolgte diese nun aktiv, durch Selbstinitiative, oder passiv, beispielsweise durch den Kaiser gewährt.
Dafür muss zunächst zwischen dem senatus als Institution und Gremium sowie dem – im Folgenden hauptsächlich betrachteten – ordo senatorius als gesellschaftlicher Schicht unterschieden werden. Kann man die Regierungszeit der ersten beiden Kaiser, Augustus und Tiberius, schwerlich aus der restlichen römischen Geschichte heraustrennen und als eine kohärente Epoche definieren, so gibt es dennoch Gründe für eine gemeinsame Betrachtung der beiden ersten principes. Wurde unter Augustus ein Herrschaftssystem etabliert, so wurde es unter seinen Nachfolgern ausgebaut und gefestigt. In augusteischer Zeit ins Leben gerufene Entwicklungen unterliefen unter Tiberius einer ersten Bestandsprobe und lösten damit das politische System von Augustus als Individuum. So erfolgte auch die Definierung des Senatorenstandes unter Augustus nicht von heute auf morgen – ebenso wenig tat es das Selbstverständnis und damit die öffentliche Repräsentation des erneuerten ordo senatorius.
Das Ende einer Regierungsform – das Verhältnis zwischen Kaiser Augustus und den Senatoren
Mag es zwischen den vielfältigen senatorischen Repräsentationsformen fließende Übergänge geben, so war ihnen allen eine Sache gemeinsam: die direkte oder indirekte Abhängigkeit vom Kaiser. Die soziale Stellung des Senatorenstandes blieb über den Wandel von der Republik zum Prinzipat im Großen und Ganzen erhalten. Die Oberschicht war nach wie vor unabdingbar für die soziale und wirtschaftliche Struktur Roms. Die Sicherung der neuen Herrschaftsform verlangte eine effektive Provinzverwaltung, was im Jahre 27 v. Chr. eine Aufteilung in senatorische und kaiserliche Provinzen nach sich zog.
Der von Augustus errichtete und zentral geführte Regierungsapparat setzte damit eine Übereinstimmung zwischen adligen Funktionsträgern und dem Kaiser – der letztlich auch ein Mitglied des Senatorenstandes war – voraus. Diese enge Wechselwirkung während des frühen Prinzipats schloss eine umfassende Reglementierung des Reichsadels durch den princeps jedoch keineswegs aus. Der Kaiser sollte zu einem fast konkurrenzlosen Mittelpunkt der Ressourcenvergabe werden. Augustus beschränkte den ordo senatorius auf 600 Personen und exklusivierte diesen durch die Verleihung oder Bekräftigung von sozialen, rechtlichen, politischen und ideologischen Faktoren, die durch eine relativ kohärente Bildung und Denkweise ebenso wie durch freundschaftliche oder gar verwandtschaftliche Bande komplettiert wurden. Der Senatorenstand im frühen Prinzipat kann gleichermaßen als heterogen, fluktuierend und dennoch geschlossen gelten.
Ebenfalls neu geregelt wurden die gesetzlichen Voraussetzungen, Pflichten und Einschränkungen für eine offizielle Zugehörigkeit zur Oberschicht. Für den ordo senatorius wurde ein Mindestvermögen von 1 000 000 Sesterzen zur Bedingung, zudem eine Residenz in Rom, sowie eine regelmäßige Anwesenheit im Senat.
Eine Möglichkeit zur Karriere ergab sich idealerweise aus der Zugehörigkeit zur alten nobilitas und einer Freundschaft oder gar Verwandtschaft mit dem Kaiserhaus gepaart mit hervorragenden Leistungen im Militär oder Rechtswesen. Trotz der augusteischen Förderung einiger homines novi, „neuer Menschen“, wie man Emporkömmlinge und Neureiche nannte, wurden diese in den letzten zwei Jahrzehnten vor der Zeitenwende immer seltener. Spitzenpositionen waren fortan fast ausschließlich mit einer Herkunft aus der Senatsaristokratie möglich, die bereits in der Republik Führungspositionen gestellt hatte.
Auch die Karriereleiter war vorgeschrieben und in ihrem Ablauf reglementiert: Das vigintivirat, die unterste Stufe der römischen Ämter, zu denen öffentliche Aufgaben wie Strafvollzug oder Münzprägung gehörten, wurde unter Augustus zum Bestandteil und üblichen Anfangspunkt des erneuerten, kaiserzeitlichen cursus honorum, der römischen Ämterlaufbahn. Anschließend erfolgte durch das Amt des Quaestors, einer Art Finanzbeamten, eine formelle Mitgliedschaft im Senat, dann konnte ein Praetorat (Recht) und Konsulat (Staatsleitung) erfolgen.
Augustus vollendete die Ehe – und Sittengesetzgebung der späten Republik. Diese waren keine lose Verhaltensrichtlinie für die Oberschicht, sondern sollten ebenfalls ihrer Kontrolle dienen. Diese Gesetze umfassten Aspekte wie die Förderung von Ehe und Kinderreichtum, beispielsweise durch Scheidungserschwerung oder eine Wiederverheiratungspflicht. Allgemein verfolgte die auf republikanischer Tradition beruhende, jedoch radikaler durchgesetzte Moralpolitik des Augustus verschiedene Zwecke. Trotz Widerstand, Kritik und der Ausnutzung von rechtlichen Schlupflöchern darf das in der Sittengesetzgebung enthaltene Arrangement zwischen Kaiser und den Eliten nicht außen vorgelassen werden.
Die strengen Gesetze und Vorschriften mochten einengend wirken, festigten aber auch den noblen Ruf und die Würde der Oberschicht. Senatoren wurde es zum Beispiel verboten, unlautere Berufe wie Schauspieler oder Gladiator zu ergreifen. Auch die Prostitution von Frauen aus ritterlichen Familien wird später ausdrücklich per Gesetz verboten – ein Indiz, dass sie in augusteisch-tiberischer Zeit durchaus ein reales Problem gewesen zu sein scheint. Die Wahrung der senatorischen Standesehre war schließlich keine Option mehr, sondern wurde geradewegs erzwungen.

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Prunk und Protz statt echter Macht – das Verhältnis zwischen Kaiser Tiberius und den Senatoren
Tiberius hatte durch das Wirken des Augustus und sein eigenes Können ein großes Ansehen bei der Oberschicht errungen. Er stellte bei der amtsübergebenden Senatssitzung im Jahre 14 nach Christus eine wohl ernst gemeinte und dadurch dem Senat schmeichelnde Zurückhaltung zur Schau. Die vom Senat mitarrangierte Beerdigung des Augustus gilt als erstes Auftreten des neuen Caesaren. Als eine seiner ersten Amtshandlungen schlug Tiberius die Übertragung der Wahlen vom Volk auf den Senat vor, womit zwar mittlerweile kaum noch politische Macht verbunden war, wohl aber soziales Prestige.
Tiberius legte allgemein einen sehr großen Wert auf die harmonische Integration der Nobilität in die neue Herrschaftsform. Die Senatorenschicht war auch unter dem zweiten Kaiser immer noch staatstragend und bedurfte angemessener Repräsentationsformen. Das war nötig, um die Balance zwischen der republikanisch tradierten, senatorischen Inszenierung und der politischen Sicherung von Augustus und Tiberius Alleinherrschaft zu halten. Oder in einfachen Worten: Der alte Glanz der längst untergegangenen Republik wurde den Senatoren als schöner Schein gelassen, mehr jedoch nicht.
Tiberius hatte durch das Wirken des Augustus und sein eigenes Können ein großes Ansehen bei der Oberschicht errungen. Er stellte bei der amtsübergebenden Senatssitzung im Jahre 14 nach Christus eine wohl ernst gemeinte und dadurch dem Senat schmeichelnde Zurückhaltung zur Schau. Die vom Senat mitarrangierte Beerdigung des Augustus gilt als erstes Auftreten des neuen Caesaren. Als eine seiner ersten Amtshandlungen schlug Tiberius die Übertragung der Wahlen vom Volk auf den Senat vor, womit zwar mittlerweile kaum noch politische Macht verbunden war, wohl aber soziales Prestige.
Tiberius legte allgemein einen sehr großen Wert auf die harmonische Integration der Nobilität in die neue Herrschaftsform. Die Senatorenschicht war auch unter dem zweiten Kaiser immer noch staatstragend und bedurfte angemessener Repräsentationsformen. Das war nötig, um die Balance zwischen der republikanisch tradierten, senatorischen Inszenierung und der politischen Sicherung von Augustus und Tiberius Alleinherrschaft zu halten. Oder in einfachen Worten: Der alte Glanz der längst untergegangenen Republik wurde den Senatoren als schöner Schein gelassen, mehr jedoch nicht.
Bereits in der späten Republik existierende und noch von Augustus verschärfte Gesetze, welche nun nicht mehr nur Drohungen gegen das Volk Roms, sondern auch Schmähungen gegen den Kaiser zu einem Delikt erhoben, wurden in Tiberius ersten Regierungsjahren noch nicht genutzt. Doch in Tiberius späteren Jahren eskalierte die Lage und ausufernde Prozesse gegen reale oder unterstellte Majestätsprozesse erschütterten Rom, brachten mächtigen Männern den Tod und zerstörten zahlreiche Senatorenfamilien. Tiberius Entgleisung verbreitete ein Gefühl der Willkür und Unfreiheit in Rom und im Reich. Während die römischen Geschichtsschreiber und die ältere Forschung dem Kaiser hierbei stets eine tyrannische Aristokratie vorwarfen, so konnte dieses Bild mittlerweile revidiert werden. Das Prinzipat war noch nicht restlos etabliert und gefestigt.
Das grausame und todbringende Gesetz, das Majestätsbeleidigungen unter Strafe stellt, war damit ein fast notwendiger Übel, um das junge Kaisertum mit allen Mitteln vor Verschwörungen und Attentaten zu schützen, die logischerweise vor allem von reichen und mächtigen Senatorenfamilien verübt werden konnten, die dem Kaiserhaus nahestanden. Dennoch offenbaren die Prozesse eine gewisse senatorische Denunziationslust und Konkurrenz untereinander
Eine Wahrung der Standeswürde trotz tatsächlichem oder unterstelltem Hochverrat war unter Augustus sogar noch über den Tod hinaus möglich. Ein Suizid vor dem Prozessentscheid konnte Mitglieder der Oberschicht vor einer unehrenhaften Beerdigung und einer Vermögenskonfiszierung bewahren, die den Ruin der Familie bedeutet hätte.
Unter Tiberius zeichnete sich jedoch langsam der Anfang einer neuen Entwicklung ab. Moral und eine Wahrung der repräsentativen Stellung der Senatoren traten dabei deutlich hinter die finanziellen Interessen zurück. Immer häufiger tauchten sogenannte Delatoren auf, geradezu berufsmäßige Denunzianten, die unliebsame Personen des Hochverrats und der Majestätsbeleidigung beschuldigten. Bei einem erfolgreichen Prozess erhielt der Delator dann ein Viertel der dem Verurteilten auferlegten Strafe – nicht selten also ein Viertel seines gesamten Vermögens, sollte der Beschuldigte hingerichtet werden. Erst gute 50 Jahre später, unter den Kaisern Titus, Nerva und Trajan, sollte dieser „Beruf“ wieder verpönt sein und langsam unterdrückt werden.
Kaiser, Senatoren und Ritter
Die Neuverteilung der politischen Macht sicherte durch die Einbindung der Aristokraten aus den italischen Landstädten und der Ritter eine auf lange Zeit krisenlose Regierung. Befehlsgewalt und Patronage von senatorischen Feldherren und Statthaltern wurden dabei gedrosselt und vor allem in der frühen Kaiserzeit wurde versucht, den Senatorenstand an Italien und Rom zu binden.
Der Senat war auch Jahrzehnte nach dem Ende seiner Glanzzeit, der Römischen Republik, eine hochgeachtete und zentrale Körperschaft in der neuen Regierungsform. Augustus und Tiberius leisteten aber beide auf ihre Weise alles, was nötig war, damit die Senatoren diesen Rang nicht mehr durch republikanische oder politische Macht innehatten, sondern allein durch die gnädige Aufrechterhaltung der althergebrachten, blutleeren Repräsentationsformen. Unter den beiden Herrschern lässt sich ein immer weiter fortschreitendes Verebben des republikanischen Verfassungslebens feststellen. Die Nähe zum Kaiserhaus galt, wie bereits angedeutet, dem ordo senatorius immer mehr als Kristallisationspunkt für Ansehen, Prestige und Repräsentation.
Nicht nur die Macht wurde über die Jahre reduziert, auch die Menschen wurden es. Viele der alten römischen Familien starben im ersten Jahrhundert langsam aus – und nicht alle durch bloßen, natürlichen Zufall. Augustus und Tiberius bemühten sich, ihre Herrschaft zu legitimieren und die Gesellschaft zu stabilisieren. Dies erreichten sie, indem sie die Standesehre durch Gesetze wahrten und die alte Oberschicht moralisch sogar erhoben, gleichzeitig aber auch mögliche senatorische Konkurrenten einzuschränken und auszubluten.
Zusammenfassend lässt sich die Repräsentation des Senatorenstandes während des frühen Prinzipats also als elementarer Bestandteil bei der Behauptung von Standeswürde und Stellung charakterisieren. Das Verhältnis zum Kaiser war dabei ein maßgeblicher Faktor. Die Oberschicht erhielt Amt und Würden vom princeps, dieser konnte im Gegenzug keine effiziente Reichsverwaltung ohne die aristokratischen Funktionsträger aufrechterhalten. Der vordergründige Erhalt von Würde und Autorität war somit auch für den im Vergleich zur Republik grundlegend anders zusammengesetzten Senatorenstand des frühen Prinzipats möglich. Dieser stellte unter Augustus und auch noch unter Tiberius eine politische Größe dar. Während Augustus den erneuerten ordo senatorius zu definieren und zu stabilisieren versuchte, indem er dessen soziale Stellung sicherte und sogar mehrte, vollzog er gleichsam eine Umverteilung der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse auf die Person des Kaisers.
Unter Tiberius wurde diese Politik weitergeführt, auch wenn der zweite Kaiser anfänglich dazu geneigt war, dem Senat mehr Mitspracherecht zu gewähren. Ein deutlicher Fehlschlag dieses Kurses mag sich einerseits durch den missverstandenen Charakter des Kaisers und andererseits durch den mittlerweile aufgekommenen Unwillen der Oberschicht zur politischen Mitwirkung ergeben. Stabilität und Effizienz des römischen Verwaltungsapparates konnten in julisch-claudischer Zeit dennoch nur durch ein möglichst harmonisches Zusammenwirken von Kaiser und nur langsam erschwachender Oberschicht gewährleistet werden.

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Verwendete Literatur
- Bringmann, Klaus: Römische Geschichte. Von den Anfängen bis zur Spätantike. München 2019.
- Chaniotis, Angelos: Die Öffnung der Welt. Eine Globalgeschichte des Hellenismus. Darmstadt 2019.
- Dahlheim, Werner: Die Römische Kaiserzeit. München 2013.
- Gehrke, Hans-Joachim / Schneider, Helmuth (Hg.): Geschichte der Antike. Ein Studienbuch. Stuttgart 2013.